Unsere AKTIONEN und
unser Service für IHR Fahrzeug !
Unser
1a Fahrzeug
-
Check für Ihr Fahrzeug!
Wir prüfen
an Ihrem Fahrzeug:
Bremsen auf dem Bremsenprüfstand und
Belagverschleiß, Bremsschläuche, Bremsleitungen, Bremsflüssigkeit
Auspuffanlage / Kat auf Beschädigungen
Kupplung / Schaltung
Beleuchtung
Batterie Kapazität (mit Protokollausdruck), Anschlüsse und Flüssigkeitsstand
Scheibenreinigungsanlage
Wischerblätter
Innenraumfilter
Frostschutzmittel
im Kühlwasser
Motorölstand
Zahnriemen (soweit einsehbar)
Ventildeckeldichtung
Radlager
Gelenkwellen und Gummimanschetten
Lenkung
Stoßdämpfer
Tauglichkeit der
Reifen-Profiltiefe
und Beschädigungen
Unterbodenschutz
Lack
Kunststoffteile außen am Fz.
Servolenkungsölstand, Keilriemen Zustand
Fälligkeit von HU / AU
Rad und
Achsaufhängung usw.
usw. usw.......
Fragen sie nach unserem
1a Fahrzeug-Check
Anmeldung unter 07351 / 37 28 10
Beschluss:
Autofahrer müssen in Österreich seit dem 15.11.05
auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
Die neue Vorschrift gilt
auf allen Straßen.
Es ist ratsam sich daran zu halten, auch wenn das Nichtbeachten zunächst nicht
bestraft wird.
Übrigens: nicht erlaubt ist wahlweise der Einsatz von Nebelscheinwerfern.
Quelle ADAC
!!!ACHTUNG
KUNDENINFORMATION!!!
!!Warnwesten!!
in ITALIEN und SPANIEN PFLICHT! für alle!
Diese Neuregelung ist in Italien
seit dem
1. April 2004 und in
Spanien seit dem 24. Juli 2004 in Kraft.
Italien
Seit 1. April 04 müssen Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder sonstigen
außerörtlichen Straßen verlassen
(z.B. wegen Panne oder Unfall),
eine reflektierende Warnweste tragen.
Spanien
Wie in Italien muss auch in Spanien bei Verlassen des Kfz
(z.B. bei Panne oder Unfall)
eine reflektierende Warnweste getragen werden.
Das Tragen einer Warnweste ist für die Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen
vorgeschrieben
wenn sie das Fahrzeug außerhalb
von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der
Fahrbahn aufhalten. Dies gilt
insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw.
bei entsprechenden
Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen.
!!!In Österreich schon Pflicht!!!
Aus Sicherheitsgründen und zur
Vermeidung von Bußgeldern
in Italien nicht unter 33,60
Euro - in Spanien bis 91 Euro
muss
auf Reisen nach Italien und Spanien die Warnweste
stets
griffbereit sein.
Quelle ADAC
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WICHTIG: Ihre Warnweste ist
unter dem Fahrersitz oder im Handschuhfach zu verstauen und schon im Auto bei
einer Panne anzulegen.
Nicht im Kofferraum!
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Wichtig! Wenn sie ein
Firmen Fahrzeug(e) haben:
Laut BGF (Berufsgenossenschaft
für Fahrzeughaltung) gilt für gewerblich genutzte Firmenfahrzeuge aller Art
Ausrüstung mit mindestens einer EN 471 Warnweste!
UVV VGB § 56, ABS: 5, § 31 Abs. 1
Der Unternehmer hat maschinell angetriebene Fahrzeuge (Firmen PKW) mit
Warnschutzwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten.
Die Verpflichtung, Fahrzeuge mit Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten
auszurüsten, bedeutet, dass Fahrzeuge, die ständig mit Fahrzeugführer und
Beifahrer besetzt sind, auch mit 2 Warnwesten auszurüsten sind.
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Wasser in der Bremsflüssigkeit
Die Hersteller von hydraulischen Bremsanlagen und Bremsflüssigkeiten
empfehlen übereinstimmend den Wechsel der Bremsflüssigkeit. Die Experten von FTE geben dafür die Begründung:
- Alle Bremsflüssigkeiten auf Glykolbasis sind
hygroskopisch und reichern sich bereits in Verbindung mit der Atmosphäre
immer mehr mit Wasser an. Diese Eigenschaft ist durchaus erwünscht, da so
sichergestellt ist, dass sich das Wasser dank dieser Eigenschaft immer in
der Bremsflüssigkeit „verteilt“. Hierdurch ist sichergestellt, dass
„isoliertes“ Wasser nicht auftritt und auch nicht bei 0 °C frieren oder
bereits bei 100 °C kochen kann.
- Selbst geringer Wassergehalt senkt den
Siedepunkt der Bremsflüssigkeit.
- Schon nach zwei Jahren kann der Wassergehalt
mehr als 3 Prozent betragen. Der Siedepunkt kann dann, je nach Bremsflüssigkeit
bis auf 145 °C abgesunken sein.
Starke Beanspruchung der Bremse kann bei zu niedrigem Siedepunkt der Bremsflüssigkeit
zur Dampfblasenbildung und damit zum Versagen der Bremse führen.
Deshalb sollte die Bremsflüssigkeit - unabhängig von der Kilometerleistung - jährlich,
spätestens jedoch nach zwei Jahren, gewechselt werden. Dabei sind alle Bremsflüssigkeiten
nach FMVSS No. 116/DOT 3, DOT 4, DOT 5.1 sowie SAE J 1703, also alle handelsüblichen
Marken, miteinander mischbar.
Jeder Kraftfahrer weiß, dass das Motoröl entsprechend den von den
Herstellerwerken vorgeschriebenen Intervallen erneuert werden muss, da das Öl
im Laufe der Zeit für seine Funktion wichtige Eigenschaften verliert oder verändert.
Weit weniger bekannt ist, dass auch die Bremsflüssigkeit, mit der das
Bremssystem befüllt ist, Veränderungen unterliegt, und sogar in einem Maße,
dass unter bestimmten Bedingungen die Funktion der Bremsanlage völlig in Frage
gestellt ist. Aus diesem Grunde schreiben alle Automobilhersteller auch den
periodischen Wechsel der Bremsflüssigkeit vor.
Wie gelangt Wasser in die Bremsflüssigkeit?
Das Belüftungsloch im Deckel des Nachlaufbehälters sorgt bei schwankenden
Bremsflüssigkeitsstand für die notwendige atmosphärische Belüftung; dabei
wird über das Belüftungsloch auch Luftfeuchtigkeit mit angesaugt. Beim Waschen
des Fahrzeuges oder des Motorraums kann Wasser über das Belüftungsloch in den
Nachlaufbehälter gelangen. Für Ausführungen, bei denen die atmosphärische
Belüftung zum Beispiel über entsprechende Gestaltung des Gewindes der Behälterverschraubung
erreicht wird, gilt natürlich das gleiche.
Auch durch die Bremsschläuche und Dichtelemente diffundiert Wasser in die
Bremsflüssigkeit ein; dabei erhöht sich der Wassergehalt der Bremsflüssigkeit
im besonders gefährdeten Bereich der Bremsanlage. Neue Bremsflüssigkeit hat
einen Wasseranteil von weniger als 0,05 % und einen Siedepunkt von circa
260 °C.
Nach etwa ein bis zwei Jahren Betriebszeit wird im Ausgleichsbehälter der
Fahrzeuge gewöhnlich ein Wasseranteil von circa 3 % gemessen, was einem
Siedepunkt, je nach Sorte, von etwa 140 °C bis 180 °C entspricht. Das
bedeutet, dass die Bremsflüssigkeit bereits ab dieser Temperatur zu verdampfen
beginnt.
Bremsflüssigkeit wird in mehreren Qualitäten mit unterschiedlichen
Siedepunkten hergestellt. Bei den heute, besonders in Pkw, häufig verwendeten
Scheibenbremsen tritt wegen der kleineren wirksamen Belagflächen, wegen der höheren
Anpressdrücke und der konstruktiv größeren Wärmeübertrittsquerschnitte eine
höhere Wärmebelastung der Bremsflüssigkeit auf.
Darum werden hier besonders hoch siedende Qualitäten verwendet. Die Qualität,
die den Bedingungen FMVSS No. 116 DOT 5.1 entspricht, zeichnet sich gegenüber
denjenigen nach DOT 4 und die den DOT 4 gegenüber der DOT 3 durch einen relativ
geringen Siedepunktabfall bei Wasseraufnahme aus. Das heißt: bei gleichen
prozentualen Wasseranteilen in den Bremsflüssigkeiten liegt der Siedepunkt der
Flüssigkeit gemäß DOT 5.1 höher als bei Flüssigkeiten nach DOT 4 und DOT 3
oder SAE J 1703.
Für die Praxis bedeutet dies eine erhöhte Sicherheit zwischen den Bremsflüssigkeitswechseln.
Was bewirkt Wasser in der Bremsflüssigkeit?
Dampfblasenbildung in der Bremsflüssigkeit kann zum Ausfall der Bremse, zum berühmt-berüchtigten
„Tritt ins Leere“ führen.
Beim Bremsen wird Bremsflüssigkeit in die Arbeitszylinder der Scheibenbremse
oder der Trommelbremse gedrückt. Ihre Arbeitskolben bewegen sich bis die
Reibbeläge an der Scheibe bzw. an der Bremstrommel anliegen. Dann erfolgt der
Aufbau des eigentlichen Bremsdruckes, dessen Höhe von der auf den Kolben ausgeübten
Kraft abhängt.
Befährt man nun mit einem Fahrzeug, vielleicht sogar mit Wohnanhänger, eine
lange Gefällstrecke, so erhitzen sich Bremse und Bremsflüssigkeit durch die
Reibung stark. Übersteigt die Temperatur der Bremsflüssigkeit ihren
Siedepunkt, beginnt sie zu verdampfen. Steigt die Temperatur an, solange der
Fahrer „auf der Bremse steht“, kann die Bremse noch voll wirksam sein, da
der hohe Druck den Siedepunkt der Bremsflüssigkeit erhöht.
Löst der Fahrer im flacheren Gelände die Bremse, geht der Kolben in seine
Ausgangsposition zurück. In diesem Moment bilden sich in der überhitzten
Bremsflüssigkeit Dampfblasen, die sich ausdehnen und einen Teil der Bremsflüssigkeit
durch die Ausgleichsbohrung in den Ausgleichsbehälter drücken. Im Bremssystem
befinden sich jetzt kompressible Dampfblasen. Diese Dampfblasen werden beim nächsten
Bremsen zusammengedrückt. Ist das Volumen der Dampfblasen so groß, dass der
maximale Weg des Bremspedals nicht ausreicht, um die Dampfblasen ganz zusammen
zu drücken, dann kann kein Bremsdruck mehr aufgebaut werden, das Bremspedal fällt
durch.
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Die Stoßdämpfer-Prüfung
So banal es klingen mag, aber zunächst musste man erst einmal erkennen, dass
defekte Stoßdämpfer das Fahrverhalten negativ beeinflussen. Dann galt es Möglichkeiten
zu entwickeln, um die Dämpferleistung von Stoßdämpfern prüfen zu können.
Lange Zeit war man der Meinung, dass eine Sichtprüfung bei Stoßdämpfern
ausreiche, um sich über deren Zustand ein Bild zu machen. Zudem lebte man lange
mit dem verdeckten Problem, dass niemand prüfte, ob der Unfall auf Grund
defekter Stoßdämpfer geschah. Den Zustand der Reifen überprüft man in der
Regel, weil das schnell und einfach geht. Die Stoßdämpfer jedoch werden nach
wie vor nicht berücksichtigt.
Gleichwohl bringt eine reine Sichtprüfung keine aussagekräftigen Erkenntnisse
und bei einem verformten Unfallwagen ist eine technische Prüfung sowieso nicht
mehr möglich. Über viele Jahre existierten also nur Vermutungen, inwieweit
defekte Stoßdämpfer als Ursache für Auffahrunfälle und ein Abkommen von der
Fahrbahn in Frage kamen.
Das hat sich mittlerweile geändert: Diverse Organisationen nahmen sich des
Problems an. Seit einigen Jahren liefern etwa das Institut für Verkehr und
Umwelt (IVU), die DEKRA, der TÜV, die GTÜ und der ASA-Verband aussagekräftige
Informationen darüber, wie sich defekte Stoßdämpfer im Fahrverhalten
bemerkbar machen. Darüber hinaus liegen mittlerweile fundierte Daten über
Defektraten und Mängelstatistiken vor.
Bei Fahrzeugen mit defekten Stoßdämpfern
verlängert sich der Bremsweg
gegenüber einem Pkw mit intakten Dämpfern bei Tempo 80 km/h um bis zu fünf
Meter.
Bewusstsein wecken
Die verantwortlichen Ministerien haben die Problematik ebenfalls erkannt und die
erforderlichen Schritte eingeleitet. Nun gilt es rechtzeitig, die Stoßdämpfer-Prüfung
durchzuführen. Das
Hauptargument lautet: Verbrauchte Stoßdämpfer beeinflussen das Fahrverhalten
des Fahrzeugs erheblich. Beispielsweise verlängert sich der Bremsweg um etwa
acht bis zwölf Prozent, die Fahrstabilität wird schwammig und
Sicherheitssysteme wie ABS und ESP verlieren ihre Wirkung. Zudem beschädigen
die nicht resorbierten Vibrationen Bauteile wie Glühbirnen und
Steckerverbindungen.
Das Fahrzeugalter und die Laufleistung bieten Werkstätten einen Anlass, eine Überprüfung
der Stoßdämpfer anzubieten. Der Autofahrer muss defekte Stoßdämpfer, genauso
wie verschlissene Bremsen und abgefahrene Reifen, als Unfallgefahr erkennen.
Die Tatsache, dass die Stoßdämpfer im Verborgenen des Fahrzeugs liegen und
dass sie relativ unscheinbare Bauteile sind, erschwert den Serviceberatern die
Aufklärungsarbeit. Denn was sich im Inneren eines Dämpfers abspielt, weiß der
Autofahrer nicht. Schließlich sehen auch defekte Stoßdämpfer von außen meist
tadellos aus und ob die Dämpferleistung etwas nachgelassen hat, ist aus seiner
Sicht kein gravierendes Problem. Dass diese Verbraucherhaltung reell ist, belegt
auch die durchschnittliche Defektrate von etwa 13 Prozent. Das entspricht auf
ganz Deutschland hochgerechnet derzeit etwa fünf bis sechs Millionen Pkw. Laut
IVU liegt bei Fahrzeugen, die älter als acht Jahre sind, die Defektrate schon
bei über 16 Prozent.
Ein weiterer Ansatz für Kfz-Betriebe, die Stoßdämpfer-Prüfung salonfähig zu
machen, ist der Gebrauchtwagenhandel. Die ausgedruckten Ergebnisse einer Stoßdämpferprüfung
sind Verkaufsargumente, die die Sicherheit eines Fahrzeugs klar und deutlich
belegen und es somit aufwerten. Das IVU arbeitet seit geraumer Zeit mit
Fahrschulen zusammen und schärft dort das Bewusstsein der Fahrschüler, da
diese meist mit einem Gebrauchtwagen anfangen.
Bei einer Dämpferleistung von 20 Prozent zeigt ein Pkw
deutliche Schwächen im Kurvenverhalten.
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